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| Autor: | Cheylai [ Mi 28. Jan 2009, 20:20 ] |
| Betreff des Beitrags: | Gildenregeln |
Gildenregeln §1. Verhaltenskodex Eine respektvolle Ausdrucksweise und ein höflicher Umgang miteinander, gehören zu den Grundlagen in unserer Gilde DefendersOfLight. Dementsprechend ist es nicht gestattet, Gildenmitglieder und Mitspieler negativ hervorzuheben, zu mobben oder lächerlich zu machen. §1.1. Bei uns steht in erster Linie der Spaß am Spiel im Vordergrund, dies beinhaltet unter anderem, dass sich alle Gildenmitglieder ordentlich im Spiel, im Forum und auch im Teamspeak ihren Mitspieler gegenüber verhalten. Jedes Gildenmitglied hat einen anständigen Umgangston zu bewaren. §1.2. Gildenpasswörter, persönliche Daten, interne Absprachen und Angelegenheiten dürfen nicht nach außen getragen werden. §1.3. Sollten trotzdem Probleme mit Gildenmitgliedern oder Mitspielern auftauchen, meldet dies bitte umgehend einem Gildenleitungsmitglied (§4.). Das informierte Gildenleitungsmitglied wird schnellst möglichst Absprache mit der gesamten Gildenleitung halten und diverse Schritte einleiten. Dies gilt ebenso für Verstöße gegen die Gildenregeln. §2. Präsentatives Verhalten Jedes Mitglied ist ein Teil des Ganzen und hat sich dementsprechend regelgerecht zu verhalten, aufrichtig zu handeln und sich nach außen repräsentativ für die ganze Gilde darzustellen. §3. Hilfestellung Anderen Spielern und insbesondere Gildenmitgliedern sollte nach bestem Gewissen Hilfe gewährt werden, sofern dies möglich und zumutbar ist. §4. Gildenleitung Die Gildenleitung besteht aus dem Gildenleader [Rang 1 (§4.1)], dem Gildenleader-Stellvertreter [alle Member mit dem Rang 2 (§4.2)]. Die Gildenleitung berät über die Zukunft der Gilde und setzt Beschlüsse gemeinsam durch. §4.1. Der Gildenleader leitet die Gilde in allen Angelegenheiten. Er besitzt absolute Entscheidungsgewalt. §4.2. Der Stellvertretende-Gildenleader unterstützt den Gildenleader und vertritt ihn bei Abwesenheit. §4.3. Die Stellvertreter haben den Gildenleader sowohl in beratender, als auch in ausführender Weise zu unterstützen. §4.4. Bei Entscheidungen der Gildenleitung dürfen sich die Gildenleader-Stellvertreter der Stimme nicht enthalten. Bei Entscheidungen die es zu treffen gilt, zählt bei Stimmengleichheit, die Stimme des Gildenleaders doppelt. §4.5. Andere Entscheidungen die unsere Gilde betreffen, werden im Gilden-Forum für einen gewissen Zeitraum zur Abstimmung bereitgestellt. Jedes Gildenmitglied ist zur Abstimmung berechtigt, wobei nicht genutzte Stimmen verfallen. §5. Zweit-Charaktere Gildenmitglieder haben die Möglichkeit ihre Zweit-Charaktere in die Gilde inviten zu lassen. Dabei sind nur aktiv gespielte Charaktere zur Aufnahme berechtigt. Ausgenommen hiervon sind Gildenhilfscharaktere die unter der Verwaltung der Gildenleitung stehen. §6. Aufnahme neuer Mitglieder Die Aufnahme neuer Gildenmitglieder unterliegt der Entscheidung der Gildenleitung (§4.). §6.1. Jedes Gildenmitglied kann neue Member werben. §6.2. Aufnahmevorraussetzung von Level 20+ und Alter 16+. Ausnahmen benötigen alle Stimmen der Gildenleitung §6.3. Zweitcharaktere bestehender Gildenmitglieder sind des §6.4. ausgeschlossen. §6.4. Bewerbungen sind im Forum abzugeben. Die Bewerber haben eine Probezeit von 14 Tagen, in dieser Zeit sollten möglichst viele Gildenmitglieder mit dem jeweiligen Bewerber spielen. §7. Aufgabenverteilung Jedes Gildenmitglied kann sich einem bestimmten Aufgabenbereich widmen, welche im Forum zu finden sind. §7.1. Übernommene Aufgaben sollten gewissenhaft ausgeführt werden. §7.2. Bewerbungen zur Aufgabenverteilung sind einem Gildenleitungsmitglied zu zusenden. §7.3. Über die Aufgabenverteilung der Gildenmitglieder stimmt die Gildenleitung gemeinsam ab. §7.4. Änderungen und Neuzuweisungen werden umgehend im Forum veröffentlicht. §8. Forum Jedes Mitglied muss einen Foren-Account haben um sich regelmäßig über aktuelle Gildenangelegenheiten zu informieren. Die Gildenmitglieder sollten ihr Engagement für die Gilde durch aktives Spielen und Benutzung des Forums zeigen. Das Forum dient als Plattform für Anregungen, Informationen, Hilfestellungen, Tipps und Tricks für alle Gildenmitglieder. §8.1. Der Nutzer darf nur Inhalte veröffentlichen, an denen er auch die Rechte hält. Für Veröffentlichungen mit Bezug zu Dritten ist deren Einverständnis erforderlich. Es darf keine kommerzielle oder politische Werbung von Nutzern veröffentlicht werden. Rassistische, gewalttätige, politisch extremistische, sexistische, diskriminierende oder sonst anstößige Veröffentlichungen, sowie solche, die andere Personen, Volksgruppen oder religiöse Bekenntnisse beleidigen, verleumden, bedrohen oder verbal herabsetzen, sind nicht gestattet. Nacktaufnahmen und pornografische Motive bzw. Abbildungen von körperlicher oder sexueller Gewalt sind nicht gestattet. Ebenso verboten sind Aufnahmen von Opfern von Gewalttaten, Opfern von Krieg oder Opfern von Naturkatastrophen, die Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen sowie die Abbildung von gewaltverherrlichenden Motiven oder Darstellungen von Kriegshandlungen (ausgenommen Shaiya-Screenshots). Nachrichten sind vom Nutzer vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich gemacht werden. Daten dürfen nicht ohne Zustimmung manuell oder automatisiert zum Zwecke der Datengewinnung ausgelesen, gespeichert, bearbeitet, verändert, weitergeleitet, kommerziell genutzt oder auf sonstige Weise missbraucht werden. Es dürfen keine Viren, Links, Programme oder sonstige Verfahren angewandt oder verbreitet werden. Es dürfen keine technischen Angriffe unternommen werden, um Daten einzelner Nutzer ganz oder teilweise zu verändern, zu missbrauchen, zu löschen oder in sonstiger Weise zu beschädigen. Ebenso sind technische Angriffe auf die Plattformen in jeder Form untersagt. Der Verhaltenskodex unserer Gilde ist einzuhalten (§1., 1.1. und 1.2.). §8.2. Zweit-Charaktere brauchen sich nicht erneut im Forum anzumelden. §9. Gilden-Events Sind Gildenevents geplant ist die Teilnahme wünschenswert. Diese Events dienen dem Zusammengehörigkeitsgefühl und sorgen für noch mehr Spaß am Spiel. §9.1. Das Event-Team Das Event-Team kümmert sich um die Abwicklung der Gilden-Events. Das schließt das Ausarbeiten von Gilden-Events ein. Das Event-Team ist der Klassenverteilung weisungsbefugt. Die Mitglieder des Event-Teams werden von dem Gildenleader ernannt. §9.2. Events werden vom Event Team geleitet. Das Event-Team ist in allen Eventangelegenheiten weisungsbefugt (ausgenommen §9.3., §9.4. und §9.5.). §9.3. Das Event Team hat vor Terminveröffentlichung des jeweiligen Events, Absprache mit dem Gildenleader (siehe §9.4. & §9.5.) zu halten. §9.4. Der Gildenleader ist vorab über alle Event- und Terminplanungen zu informieren. §9.5. Zur entgültigen Ausführung eines Gilden-Events, muss die Genehmigung des Gildenleaders eingeholt werden. §10. Bossmobs & PvP Es ist wünschenswert Bossmob- und PvP-Kämpfe gemeinsam in Gildengruppen zu bestreiten. §10.1. Teamspeak ist für Bossmobs & PvP erwünscht. §10.2. In einer Gruppe sind keine Alleingänge zu tätigen. §10.3. Vor dem Beitritt einer Gruppe für Bossmobs oder PvP, ist jeder Spieler verpflichtet, sich zu informieren, ob ihm ein entsprechendes Zeitpensum zum Bestreiten des gegeben Ereignis zur Verfügung steht. Dies gilt ebenfalls für Gilden-Events (§9.). §11. Inaktivitäts Regelung Sollte es einem Gildenmitglied über mehr als 5 Tage nicht möglich sein Shaiya zu spielen, wird dies der Gilde mitgeteilt. (Angabe von Gründen nicht notwendig) §11.1. Das jeweilige Gildenmitglied gibt seine Inaktivität im betreffenden Thema im Forum bekannt oder durch eine Mitteilung an ein Gildenleitungsmitglied. Die Dauer der Inaktivität muss mit angegeben werden. §11.2. Nach 30 tägiger Inaktivität eines Gildenmitglieds, kann dies zum Ausschluss aus der Gilde führen. Dies kann gegebenenfalls erst nach 60 Tagen geschehen, falls der Gildenleitung entsprechende Gründe (§11.3.) über einen mehr als 30 tägigen Ausfall vorgelegt wurden. §11.3. Handelt es sich hier um diverse private Details, bitten wir um weitläufige Beschreibung der Gründe der Inaktivität. §12. Verwarnung & Ausschluss Mitglieder die gegen die Gildenregeln verstoßen werden zunächst verwarnt, im Wiederholungsfalle wird ein Ausschlussverfahren eingeleitet. Das Mitglied, welches durch Regelverstöße aufgefallen ist, wird intern bekannt gegeben. Die Gildenleitung entscheidet dann über eine eventuelle Verwarnung oder den Ausschluss. §12.1. Eine Verwarnung verfällt nach 3 Monaten. §12.2. Die endgültige Entscheidung liegt bei dem Gildenleader (§4.1.). §13. Die Gildenregeln erliegen der alleinigen Entscheidung des Gildenleaders. |
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